Was ist zu tun?

Wenn ein Trauerfall eingetreten ist, werden Gedanken und Gefühle von Kummer und Schmerz beherrscht.

Ob Sie sich schon seit längerem darauf vorbereiten konnten oder plötzlich davon überrascht werden, denken Sie daran: Eile ist ein schlechter Berater. 

Zusätzlich zu Kummer und Schmerz kommen viele Fragen:

  • Was passiert jetzt?
  • Was wird von mir erwartet?
  • Was will, was muss ich machen?
  • Wer kann mir/uns helfen?
  • Welche Formalitäten müssen erledigt werden?
  • Welche Kosten kommen auf mich/uns zu?

 

Für alle anfallenden Schritte finden Sie hier Informationen:

 

1. Arzt benachrichtigen

Bei Eintritt des Sterbefalls in der Wohnung, im Alten- oder Pflegeheim ist der Hausarzt zu verständigen, damit dieser den Totenschein ausstellt. Ist dieser nicht zu erreichen, verständigen Sie bitte den Notdienst, Telefon 19222 oder 112.

Bei einem Eintritt des Sterbefalls im Klinikum erhalten die Angehörigen keinen Totenschein. Dieser wird direkt vom Klinikum an das Standesamt weitergeleitet. 

2. Bestatter benachrichtigen

Es ist sinnvoll rechtzeitig einen Bestatter zu benachrichtigen, damit dieser den Angehörigen behilflich sein und beraten kann. 

Eine sofortige Überführung des Verstorbenen auf den Friedhof oder ins Bestattungsinstitut ist nicht erforderlich. Der Verstorbene kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen in Ruhe Abschied nehmen können. 

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Wahl des Bestattungsinstitutes ihres Vertrauens, ohne Beeinflussung sind, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eintritt. 

Sie erreichen uns täglich, rund um die Uhr unter der Telefonnummer: 0631-366580.

3. Engste Angehörige benachrichtigen

4. Wichtige Dokumente im Trauerfall

  • Heiratsurkunde, Familienbuch, Sterbeurkunde (bei Verwitweten)
  • Scheidungsurteil oder Urkunde mit Randvermerk (bei Geschiedenen)
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Todesbescheinigung (sofern bereits ausgestellt und ausgehändigt)
  • Rentenanpassungsmitteilung
  • Mitgliedskarte der gesetzlichen Krankenkasse
  • Versicherungspolicen, Sterbekassen, Mitgliedsbücher
  • Grabdokument (Urkunden oder Nutzungsrecht einer Familiengrabstätte)